Bausteine
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Kinderbetreuungskosten
Ihr Arbeitgeber kann sich an den Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder beteiligen. Dies gilt solange bis die Kinder das schulpflichtige Alter erreicht haben.
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Internetpauschale
Die Nutzung der neuen Medien kann vom Arbeitgeber bezuschusst werden. Hierbei gibt es eine monatliche Obergrenze von 50 Euro.
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Erholungsbeihilfe
Die Erholungsbeihilfe zahlt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern um die Leistungsfähigkeit zu erhalten, indem der Mitarbeiter sich ausreichend erholen kann.
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Erhöhung des arbeitgeberfinanzierten Vertrages bei der Nürnberger als Einmalzahlung
Erhöhung des arbeitgeberfinanzierten Vertrages bei der Nürnberger als Einmalzahlung
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Das 58,00 Euro Deutschlandticket
Mit dem Deutschland-Ticket können Sie steuerfrei in den meisten Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs reisen.
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Bruttolohn
Das gewährte Februargeld wird vom Arbeitgeber als Bruttolohn ausbezahlt.
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